Fahrzeuglieferer

Fahrzeuglieferer
Begriff aus dem Bereich der Umsatzsteuer in den EU-Staaten: F. ist, wer als Nichtunternehmer oder nicht im Rahmen eines Unternehmens ein  neues Fahrzeug von einem EU-Staat in einen anderen liefert (§ 2a UStG). Da der Kauf eines solchen Fahrzeugs beim Erwerber im anderen Staat immer der  Erwerbsteuer unterliegt, erhalten F. trotz fehlender Unternehmereigenschaft für die Verkauf des Fahrzeugs immer einen  Vorsteuerabzug, um eine Doppelbelastung des Fahrzeugs mit Umsatzsteuer zu vermeiden (§ 15 IV UStG). Dieser Vorsteuerabzug ist allerdings betragsmäßig so begrenzt, dass damit nicht der private Gebrauch des F. in der Zeit zwischen dem eigenen Ankauf und dem Weiterverkauf systemwidrig von der Umsatzsteuer entlastet werden kann.

Lexikon der Economics. 2013.

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